Das THW anfordern
Wenn personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden.
Im Einsatzfalle alarmieren Sie unsbitte über die Leitstelle Süd unter der Rufnummer 112
oder
die Einsatzhotline des THW-Landesverbands Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein unter 0175 / 26 36 936.
Sie erreichen den THW Ortsverband Ratzeburg aber auch direkt unter den Rufnummern:
04541 / 89 14 71 (Ortsverband)
04541 / 89 14 73 (Telefax Ortsverband)
0163 / 28 70 076 (stv. Ortsbeauftragter Dierk Martin Oltmann).
Gerne unterstützt Sie unser Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten zu erörtern.
Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet.
Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer an.
Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.
Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung seiner Maßnahmen.
In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung.
Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen
Können auch Privatpersonen oder Firmen das THW anfordern?
Prinzipiell kann auch jede Privatperson oder Firma das THW anfordern.
Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags anderweitig gebunden ist.
Außerdem darf das THW als Behörde nicht in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten. Selbstverständlich hat hier eine Gebührenberechnung für die Hilfeleistung zu erfolgen.